Winterdienst für Parkplätze
Einkaufszentren, Fachmärkte, Restaurants und Publikumsbetriebe: Wir räumen und streuen Ihre Kundenparkplätze vor Ladenöffnung – damit Kundschaft kommt, statt auszuweichen, und niemand stürzt.
Oder direkt anrufen: 076 419 69 55Vertraglich zugesichert · Einsatzprotokoll je Räumung · Versichert · Offerte in 24 h
Kostenlose Objektbesichtigung: Offerte innerhalb weniger Arbeitstage.
Der Parkplatz ist Ihre Visitenkarte – auch im Januar
Ein verschneiter Kundenparkplatz kostet doppelt: Kundschaft, die weiterfährt, weil kein Parkfeld erkennbar ist – und Haftungsrisiken, wenn jemand auf dem Weg zum Eingang stürzt. Gerade bei Publikumsverkehr gilt die Räum- und Streupflicht streng: Wer Kundschaft auf sein Areal einlädt, muss für sichere Wege sorgen, und zwar während der gesamten Öffnungszeit.
Unser Konzept für Publikumsflächen: Räumung und Streuung vor Ladenöffnung, Nachkontrollen bei anhaltendem Schneefall, saubere Wegführung vom Parkfeld bis zur Eingangstür – inklusive Einkaufswagen-Unterständen und Fussgängerstreifen. Schneedepots platzieren wir so, dass keine Parkfelder verloren gehen; wird es zu viel, führen wir den Schnee ab.
Darauf kommt es bei Ihnen an
Fertig vor Ladenöffnung
Ihre Kundschaft trifft auf geräumte Parkfelder und gestreute Wege – am ersten Öffnungstag nach dem Schneefall wie an jedem anderen.
Haftungsrisiko im Griff
Publikumsflächen sind haftungsrechtlich heikel. Unsere Einsatzprotokolle belegen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Keine verlorenen Parkfelder
Durchdachte Schneedepots: Ihre Stellplatzkapazität bleibt auch nach Grossschneefällen weitgehend erhalten.
Nachkontrollen am Tag
Bei Dauerschneefall oder Tauwetter mit Frost prüfen und behandeln wir die Flächen auch während der Öffnungszeiten.
Sichere Fusswege
Vom Parkfeld zur Tür, zum Bancomat, zur Einkaufswagen-Box: Fussgängerbereiche werden von Hand nachgeräumt und gezielt gestreut.
Diskrete Einsätze
Geräumt wird, wenn Ihre Kundschaft schläft – leise Maschinen und clevere Tourenplanung minimieren Störungen der Anwohner.
Diese Leistungen kombinieren wir für Sie
Ihre Fragen – unsere Antworten
Bis wann sind die Parkplätze geräumt?
Massgebend ist Ihre Ladenöffnung: Standardmässig sind Parkfelder, Fusswege und Eingänge 30 bis 60 Minuten vor Öffnung geräumt und gestreut. Die genaue Zeit legen wir vertraglich fest.
Was passiert bei Schneefall während der Öffnungszeiten?
Dann fahren wir Nachräumungen – zuerst Fusswege und Eingänge, dann Fahrgassen, zuletzt Parkfelder. Sicherheitsrelevante Bereiche halten wir durchgehend begehbar.
Wer haftet, wenn ein Kunde auf dem Parkplatz stürzt?
Grundsätzlich der Werkeigentümer bzw. Betreiber (Art. 58 OR). Entscheidend ist der Nachweis, dass zumutbare Massnahmen getroffen wurden – genau dafür liefern unsere protokollierten Einsätze die Grundlage. Details im Ratgeber zur Räum- und Streupflicht.
Volle Parkplätze statt volle Schneehaufen.
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