Winterdienst-Vertrag: Diese 10 Punkte gehören hinein
Der Winterdienst-Vertrag entscheidet darüber, ob Sie im Januar ruhig schlafen: Er regelt, wer wann welche Flächen räumt, wer das Wetterrisiko trägt – und wer haftet, wenn etwas passiert. Diese zehn Punkte gehören in jeden professionellen Vertrag. Fehlt einer davon, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.
Die 10-Punkte-Checkliste
- Flächenplan mit Prioritäten: Ein Plan mit markierten Flächen, Räumrichtungen und Prioritätsstufen (z. B. Notzufahrten vor Besucherparkplätzen) – nicht bloss «Areal räumen».
- Auslösekriterien: Ab wie viel Neuschnee wird geräumt, ab welcher Glatteisgefahr gestreut – und wer entscheidet: der Dienstleister nach Wetterlage (empfehlenswert) oder Sie per Aufgebot?
- Räumzeiten: Bis wann müssen Prioritätsflächen fertig sein (z. B. 06:30 Uhr vor Betriebsbeginn)? Ohne Uhrzeit ist «rechtzeitig» im Streitfall wertlos.
- Nachräumungen: Sind Wiederholungseinsätze bei anhaltendem Schneefall inbegriffen oder werden sie separat verrechnet? Hier verstecken sich die häufigsten Nachträge.
- Streumittel und Frühjahrsreinigung: Welche Mittel werden eingesetzt (Salz, Sole, Splitt), sind sie im Preis enthalten – und wer nimmt den Splitt im Frühjahr wieder auf?
- Pikett und Erreichbarkeit: 24/7-Wetterüberwachung und eine erreichbare Einsatzleitung – inklusive Reaktionszeit für ausserordentliche Einsätze.
- Einsatzdokumentation: Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Leistung und Streumittel protokolliert, die Protokolle für Sie zugänglich – Ihr Haftungsnachweis nach Art. 58 OR.
- Versicherung des Anbieters: Eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme für Schäden an Belägen, Randsteinen oder parkierten Fahrzeugen.
- Abrechnungsmodell und Preise: Saisonpauschale, Einsatzabrechnung oder Kombi-Modell – transparent und mit fixierten Tarifen. Die Modelle im Detail erklären wir im Beitrag Was kostet ein Winterdienst?
- Laufzeit, Verlängerung, Kündigung: Saisonbeginn und -ende, was bei Frühwinter im Oktober gilt, Verlängerungsmechanik und Kündigungsfristen auf Saisonende.
Die drei häufigsten Vertragsfallen
- «Nach Bedarf» ohne Definition: Wenn nirgends steht, wer den Bedarf feststellt, räumt im Zweifel niemand – und die Haftung bleibt bei Ihnen.
- Pauschale ohne Leistungsumfang: Eine günstige Pauschale, die Nachräumungen, Handarbeit und Streumittel ausschliesst, wird im ersten strengen Winter teurer als jede seriöse Offerte.
- Keine Protokolle: Ohne Einsatzdokumentation können Sie im Schadenfall nicht belegen, dass geräumt und gestreut wurde – das wiegt vor Gericht schwer.
Wann prüfen, wann wechseln?
Der beste Zeitpunkt für Vertragsprüfung und Anbieterwechsel ist der Spätsommer bis Oktober: Die Touren der Anbieter sind noch nicht voll, Objektbesichtigungen sind ohne Zeitdruck möglich, und ein neuer Vertrag steht, bevor der erste Frost kommt. Wer erst beim ersten Schneefall vergleicht, nimmt, was übrig ist – zu den Konditionen, die übrig sind.
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